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Friedhofszwang

In der Schweiz herrscht für Asche kein Friedhofszwang.
Das bedeutet, die Hinterbliebenen, meist Familenangehörige, dürfen über die Asche frei verfügen. Die Verstreuung der Asche auf Bodenhöhe, also auf Wiesen, Feldern, Bergen und Wäldern ist kantonal geregelt. Jeder Kanton, kann die Verstreuung zulassen oder mit Auflagen verbunden erlauben. (s. Gesetze).
Da in einer Höhe von über 30'000 Metern keine sichtbaren Kantonsgrenzen vorhanden sind und in dieser Höhe keinerlei Gefährdung von Mensch und Umwelt besteht, darf die Himmelsbestattung durchgeführt werden.

Hier finden Sie Zeitungsartikel, Reportagen und TV Ausschnitte zur Himmelsbestattung.

 

 

 

 

Radiointerview Der Himmel als Friedhof 05.02.2013

 

 

 

Bericht im Sonntagsblick 03.02.2013

 

 

 

Radiointerview SWR4 01.02.2013

 

Bericht auf Telebasel 19.01.2013 7vor7

 

 

 

Nennung bei VDI 17.01.2013

 

 

 

Bericht bei Tele M1 16.01.2013
(
Bericht in Schweizerdeutsch)

Bericht Basellandschaftliche Zeitung 16.01.2013

Nachtrag
Ascheteilchen sind unschädlich und in so
milliardenfacher Verdünnung in der Luft, dass keines eingeatmet wird!

 

BaZ

 

Bericht Basler Zeitung 14.01.2013

 

 

Google-Liste der Pressemitteilungen
(Liste der Presse Mitteilungen)

 

  Unsere Pressemitteilung (3MB, PDF)

 

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