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Einäscherung

Einer Himmelsbestattung geht grundsätzlich eine Einäscherung voraus. Wie bei der normalen" Feuerbestattung ist dafür die Willensbekundung der Person selbst, oder die nachträgliche Anordnung des Ehepartners bzw. Kinder oder Verwandten 1. Grades notwendig. Einen Vordruck für die Willenserklärung finden Sie unter DOWNLOADS oder wir lassen Ihnen diese auf dem Postweg zukommen.

Friedhofszwang

In der Schweiz herrscht für Asche kein Friedhofszwang.
Das bedeutet, die Hinterbliebenen, meist Familenangehörige, dürfen über die Asche frei verfügen. Die Verstreuung der Asche auf Bodenhöhe, also auf Wiesen, Feldern, Bergen und Wäldern ist kantonal geregelt. Jeder Kanton, kann die Verstreuung zulassen oder mit Auflagen verbunden erlauben. (s. Gesetze).
Da in einer Höhe von über 30'000 Metern keine sichtbaren Kantonsgrenzen vorhanden sind und in dieser Höhe keinerlei Gefährdung von Mensch und Umwelt besteht, darf die Himmelsbestattung durchgeführt werden.

Für das Arrangement einer Himmelsbestattung benötigen wir von Ihnen zwei Schriftstücke.
Dies ist zum einen die Willenserklärung für die Himmelsbestattung, und zum anderen Ihre Bestellung. Für Kunden aus Deutschland benötigen wir zusätzlich die Urnenanforderung.

Die entsprechenden Vordrucke können Sie sich hier direkt online ausdrucken. Alternativ senden wir Ihnen diese gerne auch auf dem Postwege zu - einfach anfordern über unser Kontaktformular. 

FORMULARE

 Willensbekundung für die Himmelsbestattung   
 Urnenanforderung für die Himmelsbestattung   

INFORMATIONEN

Komplette Preisliste 2012/2013
Dienstleistungsbeschrieb Himmelsbestattung  
Flyer Himmelsbestattung  PREMIUM   
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